Die K&K Bau GmbH übernimmt die Gewähr, dass deren Leistungen zum Zeitpunkt der Hausabnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind.
Sie verpflichtet sich alle im Verjährungszeitraum auftretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen zurückzuführen sind, auf ihre Kosten vollständig und zur Zufriedenheit zu beseitigen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung.